Zwischen Labor und Acker: Warum die Debatte jetzt Fahrt aufnimmt
Kaum ein agrarpolitisches Thema polarisiert derzeit so stark wie die Gentechnik und die neuen Züchtungsmethoden (New Genomic Techniques, NGT). Während in vielen Labors längst an pilzresistentem Weizen oder trockenheitstolerantem Mais gearbeitet wird, gelten auf den Feldern der EU nach wie vor weitgehend die strengen Regeln der klassischen Gentechnik-Richtlinie von 2001.
Die EU-Kommission will das ändern. Im Juli 2023 legte sie einen Vorschlag vor, der bestimmte NGT-Pflanzen deutlich erleichtert zulassen würde. Das Europäische Parlament hat im Februar 2024 zugestimmt – mit Änderungen. Die Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, sind jedoch gespalten. Für Landwirte stellt sich die praktische Frage: Welche Sorten werden in fünf bis zehn Jahren wirklich zur Verfügung stehen – und unter welchen Auflagen?
Dieser Artikel ordnet den Stand der Debatte ein, zeigt die agrarpolitischen Konfliktlinien und fragt, was das für Ackerbau- und Veredelungsbetriebe in Deutschland konkret bedeuten könnte.
Was steckt hinter „neuen Züchtungsmethoden“?
Unter neuen Züchtungsmethoden werden meist Verfahren wie CRISPR/Cas verstanden, mit denen das Erbgut einer Pflanze gezielt an bestimmten Stellen verändert werden kann. Im Unterschied zur klassischen Gentechnik wird dabei häufig kein fremdes Gen eingeschleust, sondern nur die eigene DNA „umgeschrieben“ oder minimal verändert.
Wichtige Verfahren sind unter anderem:
- Genome Editing (z.B. CRISPR/Cas): punktgenaue Veränderungen einzelner Basenpaare oder Gene, ähnlich wie Mutationen, die auch natürlich oder durch konventionelle Mutagenese entstehen könnten.
- Oligonukleotid-gesteuerte Mutagenese (ODM): kurze DNA-Stücke lösen gezielte Änderungen aus, ohne dauerhaft Spuren zu hinterlassen.
- Cisgenese: Einbau von Genen derselben Art oder nah verwandter Arten, also kein „artfremdes“ Erbgut im klassischen Sinn.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2018 entschieden, dass auch solche Pflanzen rechtlich als gentechnisch verändert gelten und unter die strenge GVO-Richtlinie fallen. Das bedeutet: aufwendige Zulassungsverfahren, Kennzeichnungspflicht, Rückverfolgbarkeit – und in der Praxis bisher faktisch keine Anbauzulassungen in der EU.
Der Vorschlag der EU-Kommission: Zwei Klassen von NGT-Pflanzen
Um diesen Stillstand aufzubrechen, schlägt die EU-Kommission ein zweistufiges System vor (Stand: Herbst 2024, Trilog-Verhandlungen laufen):
- Kategorie 1: NGT-Pflanzen, die „vergleichbar mit konventionell gezüchteten Pflanzen“ sind. Kriterien sind etwa die Anzahl der DNA-Veränderungen oder das Fehlen fremder Gene. Diese Pflanzen sollen von weiten Teilen der Gentechnik-Regulierung ausgenommen werden. Keine Kennzeichnung, kein vollständiges GVO-Zulassungsverfahren.
- Kategorie 2: NGT-Pflanzen mit komplexeren Veränderungen (z.B. mehrere Gene, deutliche Stoffwechseländerungen). Für sie soll weiterhin ein GVO-ähnliches Zulassungsverfahren gelten, inklusive Risikobewertung und Kennzeichnung.
Das Europäische Parlament hat dieses Grundprinzip im Februar 2024 bestätigt, aber zusätzliche Sicherheitsauflagen gefordert, etwa Verbote für Herbizid-Toleranz in Kategorie-1-Pflanzen. Die endgültige Ausgestaltung hängt nun von den Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission ab.
Die deutsche Agrarpolitik zwischen Koalitionsvertrag und Koalitionsstreit
Im deutschen Koalitionsvertrag (SPD, Grüne, FDP) heißt es, man wolle die Chancen neuer Züchtungsmethoden nutzen, gleichzeitig aber hohe Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sichern. In der Praxis zeigt sich jedoch ein deutlicher Riss in der Ampel:
- FDP und Teile der SPD drängen auf eine weitgehende Öffnung für NGT, um Innovationen im Pflanzenbau zu ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
- Die Grünen pochen auf strikte Vorsorge, Wahlfreiheit für Verbraucher und Schutz der Öko-Betriebe; sie lehnen eine weitgehende Gleichstellung mit konventioneller Züchtung ab.
Beim Votum im EU-Agrarrat enthielt sich Deutschland zuletzt mehrfach, weil sich das Bundeslandwirtschaftsministerium (geführt von den Grünen) und das Bundesforschungsministerium (geführt von der FDP) nicht auf eine gemeinsame Linie einigen konnten. Für die Praxis bedeutet das: Die politische Richtung in Berlin ist derzeit unklar, Entscheidungen fallen auf EU-Ebene – unter deutscher Enthaltung.
Argumente der Befürworter: Klimaanpassung, Pflanzenschutz, Wettbewerbsfähigkeit
Zahlreiche Agrarverbände, Pflanzenzüchter und Forschungseinrichtungen werben für eine Öffnung bei NGT. Ihre Hauptargumente:
- Schnellere Sortenentwicklung: Laut einem Bericht der EU-Kommission (2021) können Genome-Editing-Verfahren die Entwicklungszeit neuer Sorten um mehrere Jahre verkürzen, weil gezielt an bekannten Genorten gearbeitet wird.
- Resistenz gegen Krankheiten und Schädlinge: Beispiele aus der Forschung sind pilzresistenter Weizen oder Kartoffeln mit verbesserter Krautfäuletoleranz. Das könnte den Fungizideinsatz deutlich reduzieren – ein wichtiger Punkt angesichts der EU-Ziele zur Pflanzenschutzmittelreduktion.
- Klimaanpassung: Dürre- und hitzetolerante Sorten von Mais, Soja oder Hirse könnten helfen, Ertragseinbrüche in Trockenjahren abzufedern. Versuchsdaten aus Südeuropa zeigen hier bereits Ertragsvorteile von 10–20 % in Stressjahren im Vergleich zu aktuellen Sorten.
- Wettbewerbsfähigkeit: In Ländern wie den USA, Argentinien oder Japan werden bestimmte NGT-Pflanzen bereits unkomplizerter reguliert. Die europäische Züchtungsindustrie warnt vor einem Abwandern von Forschung und Investitionen, wenn die EU deutlich strengere Regeln beibehält.
Aus Sicht vieler Ackerbauern ist ein weiterer Punkt entscheidend: Wenn weniger wirksame Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen (Stichwort: Wegfall von Wirkstoffen, EU-Reduktionsziele), steigt der Druck, über Sortenresistenz Produktionssicherheit zu gewinnen.
Kritik der Skeptiker: Koexistenz, Haftung und Marktakzeptanz
Umweltverbände, Öko-Verbände und Teile der Verbraucherorganisationen lehnen eine weitgehende Liberalisierung ab oder fordern deutlich strengere Auflagen. Die zentralen Kritikpunkte:
- Wahlfreiheit und Kennzeichnung: Wird Kategorie 1 nicht gekennzeichnet, sehen Verbände wie BUND oder Slow Food die Wahlfreiheit von Verbrauchern und Verarbeitern gefährdet. Sie argumentieren, dass auch kleine Eingriffe im Genom langfristige Effekte haben können.
- Koexistenz und Auskreuzung: Öko-Betriebe und gentechnikfrei wirtschaftende Betriebe fürchten Einträge von NGT-Pollen in ihre Bestände. Ohne klare Abstands- und Reinigungsregeln sowie Haftungsregelungen sehen sie ihr Marktversprechen „ohne Gentechnik“ gefährdet.
- Haftungsfrage: Wer trägt den Schaden, wenn eine Lieferkette als „ohne Gentechnik“ zertifiziert ist, aber nachträglich NGT-Pflanzen nachgewiesen werden, die nicht kennzeichnungspflichtig waren? Viele nationale Regelungen sind darauf bisher nicht ausgelegt.
- Technologische Abhängigkeit: Kritiker befürchten mehr Marktmacht großer Saatgutkonzerne, wenn bestimmte Resistenzen patentiert werden und konventionelle Züchtung wirtschaftlich ins Hintertreffen gerät.
Hinzu kommt die Frage der Marktakzeptanz: Während sich laut Eurobarometer-Umfragen eine leichte Entspannung in der Wahrnehmung von Biotechnologie abzeichnet, ist das Vertrauen in „Gentechnik im Essen“ in vielen EU-Ländern weiterhin begrenzt. Für exportorientierte Branchen (z.B. Veredelungswirtschaft, Molkereiprodukte) spielt auch die Akzeptanz auf Drittlandsmärkten eine Rolle.
Beispiele aus der Praxis: Wo NGT-Pflanzen relevant werden könnten
Auch wenn in der EU bislang kaum NGT-Sorten auf dem Markt sind, lässt sich aus laufenden Forschungsprojekten abschätzen, wo praktische Relevanz entstehen könnte:
- Weizen mit verbesserter Pilzresistenz: Mehrere europäische Konsortien arbeiten an Mehltau- und Rostresistenzen. Ziel: Weniger Fungizidbehandlungen, stabilere Proteinerträge.
- Kartoffeln mit Krautfäuleresistenz: In Feldversuchen konnten Spritzungen um bis zu 80 % reduziert werden. Für Regionen mit hoher Krankheitslast wäre das ein deutlicher Kostenvorteil.
- Mais mit Trockenstresstoleranz: In süddeutschen und ostdeutschen Trockengebieten könnte das helfen, Ertragsschwankungen zu verringern – vorausgesetzt, Sorten passen gleichzeitig in bestehende Reifegruppen und Qualitätsanforderungen.
- Raps mit optimierter Fettsäurezusammensetzung: Hier geht es vor allem um die Ölmühlen- und Futtermittelindustrie, etwa für spezielle Fettsäureprofile oder verbesserte Haltbarkeit.
Ob und wann solche Sorten tatsächlich auf deutschen Flächen stehen, hängt direkt von der künftigen Regulierung ab. Züchter signalisieren: Ohne Planungssicherheit bei Zulassung, Patent- und Sortenschutzrecht sind Investitionen in NGT-Projekte schwer kalkulierbar.
Was bedeutet das für Öko-Betriebe und „Ohne Gentechnik“-Erzeuger?
Deutschland ist ein wichtiger Markt für Bio und „Ohne Gentechnik“-Produkte. Beide Segmente definieren sich stark über Prozessqualität und Abgrenzung. Für sie ist die NGT-Debatte existenziell:
- Bio-Verbände lehnen NGT auf Flächen und in Lieferketten klar ab und berufen sich auf Beschlüsse der IFOAM und der EU-Ökoverordnung, die gentechnische Verfahren derzeit ausschließen.
- „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung basiert auf der aktuellen EU-GVO-Definition. Wenn Kategorie-1-NGT rechtlich nicht mehr als GVO gilt, könnten Produkte mit NGT-Zutaten formal „ohne Gentechnik“ sein – ein politisch heikler Punkt.
- Kontrolle und Analytik: Je weniger eindeutig NGT-Pflanzen in Labortests zu identifizieren sind (weil sie sich nicht von natürlichen Mutationen unterscheiden), desto schwieriger wird ein lückenloses Monitoring.
Öko- und Verbundbetriebe fordern deshalb klare nationale Regelungen zu:
- Abstands- und Koexistenzmaßnahmen, insbesondere bei Fremdbefruchtern wie Mais oder Raps,
- Haftungsfragen bei Einträgen in Bio- oder „Ohne Gentechnik“-Lieferketten,
- Transparenz in Z-Saatgut und Vermehrungsmaterial, auch wenn EU-weit keine Kennzeichnungspflicht für Kategorie 1 vorgesehen wäre.
Relevante Kosten- und Nutzenfragen für Betriebe
Für Landwirte steht am Ende weniger die Grundsatzfrage „Gentechnik: ja oder nein?“ im Vordergrund, sondern die betriebswirtschaftliche Rechnung. Einige Punkte, die in Beratungsgesprächen zunehmend diskutiert werden:
- Saatgutkosten: NGT-Sorten werden tendenziell teurer sein, zumindest zu Beginn. Entscheidend ist, ob Einsparungen bei Pflanzenschutz, Bewässerung oder Ertragsstabilität die Mehrkosten überkompensieren.
- Vermarktungswege: Wer in „ohne Gentechnik“- oder Bio-orientierte Lieferketten liefert, muss sorgfältig prüfen, welche Anforderungen Handel und Verarbeiter künftig stellen – unabhängig von der formalen Rechtslage.
- Dokumentationsaufwand: Sollten Koexistenzregeln eingeführt werden, können zusätzliche Dokumentations- und Reinigungsanforderungen entstehen (z.B. bei Lohnunternehmen, Silo- und Trocknungsanlagen).
- Risikomanagement: Noch ist nicht klar, welche Versicherungsprodukte oder Fonds-Lösungen sich für mögliche Konfliktfälle etablieren (z.B. Kontamination von chargenweise geprüften Premiumprodukten).
Für kleinere Betriebe und Direktvermarkter kann die Kommunikationsfrage wichtiger sein als jeder Deckungsbeitrag: Wie erkläre ich meinen Kunden, welche Sorten ich anbaue und warum?
Wie könnte eine praxisnahe Regulierung aussehen?
Zwischen Totalverbot und völlig freier Fahrt gibt es zahlreiche Zwischenschritte, die in der Debatte immer wieder genannt werden. Fachleute aus Behörden, Wissenschaft und Praxis diskutieren unter anderem:
- Transparenzregister für NGT-Sorten: Auch wenn keine Kennzeichnungspflicht im Regal besteht, könnten zugelassene NGT-Sorten in einer öffentlichen Datenbank erfasst werden, zugänglich für Landwirte, Verarbeiter und Kontrollstellen.
- Klare Haftungsregeln: Nationale Regelungen könnten definieren, wer bei unerwünschten Einträgen in Bio- oder „Ohne Gentechnik“-Produkten haftet und wie Schadensfälle abgewickelt werden – etwa über Fondsmodelle.
- Regionale Koexistenzmodelle: In Regionen mit hohem Bio-Anteil könnten freiwillige Absprachen oder verpflichtende Koordinationssysteme helfen, Konflikte zu vermeiden (z.B. kartengestützte Anbauplanung).
- Schulung und Beratung: Ländliche Beratungsdienste müssten frühzeitig in die Lage versetzt werden, Landwirte über Vor- und Nachteile einzelner NGT-Sorten zu informieren, inklusive Zulassungsstatus und Vermarktungsoptionen.
Ob die endgültige EU-Regelung diese Elemente enthält, ist offen. Vieles wird aber auch darüber entschieden, wie die Mitgliedstaaten mögliche Spielräume national ausfüllen.
Was Betriebe jetzt schon im Blick behalten sollten
Auch wenn die politische Entscheidung noch aussteht, ist das Thema auf vielen Höfen angekommen. Einige pragmatische Punkte, die Betriebe unabhängig vom eigenen Grundsatzstandpunkt prüfen können:
- Betriebliche Strategie klären: Ist der Betrieb klar im Bio- oder „Ohne Gentechnik“-Segment positioniert oder flexibel? Davon hängt ab, wie stark man sich auf NGT-Sorten überhaupt einlassen möchte.
- Vermarkter ansprechen: Frühzeitig mit Mühlen, Molkereien, Schlachtunternehmen oder Erzeugergemeinschaften sprechen: Welche Haltung haben sie zur künftigen Nutzung von NGT? Welche Anforderungen zeichnen sich ab?
- Beratung nutzen: Pflanzenschutzdienste, Züchterberater und Kammern beobachten die Entwicklung genau. Bei Sortenempfehlungen wird mittelfristig auch der Regulierungsstatus eine Rolle spielen – ähnlich wie heute Resistenzsituationen.
- Informationsquellen prüfen: Neben offiziellen Stellen (BMEL, BfN, EFSA, EU-Kommission) bieten Fachhochschulen und Universitäten zunehmend neutrale Informationsformate an. Auftraggebernahe oder stark interessengebundene Quellen sollten bewusst eingeordnet werden.
Ausblick: Wohin steuert die Agrarpolitik – und was heißt das für den Acker?
Die kommenden ein bis zwei Jahre werden entscheidend dafür sein, ob und wie neue Züchtungsmethoden ihren Weg auf deutsche und europäische Felder finden. Mehrere Trends zeichnen sich ab:
- Die EU wird aller Voraussicht nach eine differenzierte Regulierung für NGT einführen, mit erleichterten Regeln für bestimmte Kategorien.
- Deutschland wird sich – ob aktiv oder per Enthaltung – in diese Linie einfügen müssen. Nationale Ausgestaltungen bei Haftung, Koexistenz und Kennzeichnung bleiben politisch umkämpft.
- Für Züchter und Forschungsinstitute öffnen sich neue Spielräume, allerdings unter dem Vorbehalt klarer Regeln zu Patenten, Sortenschutz und Marktzugang.
- Für Landwirte rückt die nüchterne Abwägung in den Vordergrund: Welche konkreten Vorteile bringt eine NGT-Sorte auf meinem Standort und in meiner Fruchtfolge – und wie passt das zu meinen Vermarktungswegen?
Ob neue Züchtungsmethoden am Ende eher als Chance für mehr Resilienz und geringeren Betriebsmittelaufwand wahrgenommen werden, oder als Risiko für Marktakzeptanz und Koexistenz, wird stark von der Art der Regulierung abhängen – und davon, wie transparent die agrarpolitischen Entscheidungen kommuniziert werden. Sicher ist: Ganz ohne Positionierung wird kein Betrieb auskommen, denn die Debatte wird nicht im Labor entschieden, sondern letztlich auf dem Acker und im Markt.
